Bohle, Wolfgang
2020-03
5. Gestaltung von Einzelanlagen des Verkehrssystems
22
86. Ergänzungslieferung
Ordner 4
Für Gehwege bei Wohn- und gemischten Wohn- und Einzelhandelsnutzungen wird ein 2,00 m breiter Fortbewegungsbereich empfohlen. Dies entspricht einschließlich der Sicherheitsräume zu Radverkehrsanlagen bzw. Fahrbahnen einem 2,25 – 2,5 m breiten Gehweg.
Für Einzelhandel mit Wohn- und Tertiärnutzungen werden
- ein 1,0 m breiter Bereich für Aufenthalte und Auslagen sowie
- ein 2,5 m breiter Fortbewegungsbereich
empfohlen. Gehwege in zentralen Einzelhandelslagen mit mehrgeschossigen Arbeitsplatzkonzentrationen sollten
- einen 1,0 m breiten Bereich für Auslagen,
- einen 1,0 m breiten Aufenthaltsbereich und
- einen 3,5 m breiten Fortbewegungsbereich zuzüglich der Sicherheitsräume berücksichtigen.
Fußgänger, Fußgängerverhalten, Fußgängerverkehr, Fußwege, Dimensionierung, Fußwege, Gestaltung von, Gehwege, Straßenseitenraum