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4.3.2.1 Planungsprozesse im verkehrsvertraglichen Besteller-Ersteller-Verhältnis am Beispiel Berlin

Deutschmann, Thomas; Eichmann, Volker

2014-05

4. Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der Verkehrsgestaltung

22

69. Ergänzungslieferung

Ordner 4

Das Land Berlin und die landeseigene BVG haben ihrem 2008 abgeschlossenen und bereits auf die Anforderungen der seit 2009 gültigen EU-VO 1370/2007 ausgelegten Verkehrsvertrag das Besteller-Ersteller-Prinzip zugrunde gelegt. In einem mehrstufigen Planungs- und Bestellprozess entwickeln der ÖPNV-Aufgabenträger und das Verkehrsunternehmen gemeinsam das Fahrplanangebot unter Wahrung des Letztentscheidungsrechts des Aufgabenträgers. Eingang in den Planungsprozess finden damit sowohl Belange des Aufgabenträgers, wie Fragen der Daseinsvorsorge, als auch des Unternehmens, z. B. betriebliche oder infrastrukturelle Rahmenbedingungen. Die beidseitige Aufgabenverteilung und der Planungsprozess sind innerhalb des Verkehrsvertrags in einem Planungskalender festgelegt; sowohl Prozess wie Planungskalender haben sich in der bisherigen Vertragspraxis bewährt.

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