Lawinczak, Jana; Heinrichs, Eckhart
2008-12
3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung
18
52. Ergänzungslieferung
Ordner 4
Carsharing-Stellplätze sollten für die Kunden leicht auffindbar, auf konstanten Stellplätzen angeboten werden können. Dafür werden in der Regel private Flächen angemietet und dort Stellplätze eingerichtet. Stehen jedoch in Gebieten mit hoher Nutzungsdichte keine solchen Flächen zur Verfügung, haben Carsharing-Anbieter oftmals nicht die Möglichkeit eine Station einzurichten, obwohl die Nachfrage danach bestünde. Deshalb entstand vor einigen Jahren die Forderung der Carsharing-Anbieter, eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung reservierter Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Begründet wird diese Forderung damit, dass Carsharing als umweltschonende Verkehrsdienstleistung von der Bundesregierung anerkannt ist, da Carsharing-Nutzer nachweislich weniger Fahrten mit dem Pkw zurücklegen. Außerdem kann ein gutes Carsharing-Angebot vier bis acht Privat-Pkw ersetzen, was die Inanspruchnahme von Flächen für verkehrliche Nutzungen deutlich reduzieren kann. Siehe auch W. Loose, Beitrag 3.4.16.1