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3.4.8.6 Fahrgastsicherheit im ÖPNV

Striefler, Katja

2011-08

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

25

61. Ergänzungslieferung

Ordner 3

Sicherheit im öffentlichen Verkehr wird häufig auf den Schutz vor massiven Gewalttaten reduziert. Verwunderlich ist das nicht, wenn spektakuläre Ereignisse wochenlang die Schlagzeilen beherrschen und Bahnhöfe aufgrund von Terrordrohungen durch Polizei mit Maschinengewehr bestreift werden. Verwunderlich ist auch nicht, dass direkt nach solchen Vorfällen schnell umsetzbare und möglichst öffentlichkeitswirksame Aktionen gefordert werden und die allgemeine Diskussion in der Forderung nach weiterer Videoüberwachung und mehr Zivilcourage mündet. Das ist zu kurz gedacht - die Orientierung an extremen Situationen geht am Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste vorbei. Notwendig ist statt dessen, das Wohlbefinden der Fahrgäste in Fahrzeugen und Stationen in den Mittelpunkt der Bemühungen zu rücken, die Verunsicherung der Fahrgäste durch alltägliche Situationen im öffentlichen Verkehr ernst zu nehmen, auf das Versprechen absoluter Sicherheit zu verzichten und stattdessen Strategien für den Umgang mit Unsicherheit anzubieten. Ausgangspunkt des Beitrages ist die Frage, aus welchen Gründen Sicherheit im ÖPNV eine so große Bedeutung besitzt. Daraus wird eine Strategie abgeleitet und anhand ausgewählter Instrumente veranschaulicht, wie ergebnisorientierte Prävention in der Praxis aussehen kann. Als Anhaltspunkte dienen sowohl Erfahrungen in der Region Hannover sowie Diskussionen mit SicherheitsexpertInnen aus anderen Arbeitsfeldern und Regionen. Der Begriff "Sicherheit" ist zum einen als Schutz vor technischen oder betrieblichen Gefahren (safety) definiert, darüber hinaus bezieht er sich auch auf den Schutz vor absichtlicher Schädigung (security) durch Regelverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. In diesem Beitrag soll ausschließlich die zweite Bedeutung und dazu passende Lösungen diskutiert werden. Unterschieden wird häufig auch zwischen subjektiver und objektiver Sicherheit - der wahrgenommenen und der vermeintlich "tatsächlichen" Sicherheit. Gemessen wird letztere an der Zahl von Ereignissen, die in Statistiken erfaßt sind. "Objektiv sicher" wäre demnach auch eine Station, die abends als derart unsicher gilt, dass sich niemand dort aufhält. Diese Unterscheidung kann für Sicherheitsanalysen sinnvoll sein, Fahrgästen ist sie nicht vermittelbar - für sie gibt es nur eine Sicherheit.

Aufgabenträger des ÖPNV, Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen, Erfolgskontrolle, Hannover, Multimodalität, ÖPNV, Sicherheit, Schnelligkeit, Sauberkeit, ÖPNV-Marketing, Schienenpersonennahverkehr (SPNV), SPNV, Schienenpersonennahverkehr, Verkehrsunternehmen, Verkehrsvertrag

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