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3.4.4.2 Shared Space – Begegnungszonen

Thiemann-Linden, Jörg

2012-02

3. Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, Verkehrssysteme, Verkehrsgestaltung

20

63. Ergänzungslieferung

Ordner 3

Aufmerksames, rücksichtsvolles Miteinander der Verkehrsteilnehmer ist der Ausgangspunkt für eine andere Straßenraumgestaltung. Anstatt einer Querschnittsaufteilung, für die die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr bestimmend ist, lädt bei Shared Space der andersartige Gesamteindruck zu langsamem Fahren und Blickkontakt zu querenden Fußgängern ein, die sich gleichberechtigt im Straßenraum bewegen. Einsatzbereiche sind daher belebte Geschäftsstraßen und Plätze mit besonderem Öffentlichkeitsanspruch, die bei individueller Gestaltung besondere Identifikationsmöglichkeit und hohen Aufenthaltswert bieten, dabei jedoch mittlere oder geringe Kfz-Belastung bei geringer Geschwindigkeit zulassen. Als Begegnungszone ist das gleichberechtigte Miteinander bei Tempolimit 20 km/h und restriktivem Parken bereits in der Schweiz, in Belgien und Frankreich im Straßenverkehrsrecht verankert. Offene Fragen gibt es zu den Wirkungszusammenhängen von baulicher Gestaltung und intuitiv sicherem Verhalten bei unterschiedlichen räumlichen Bedingungen und verschiedenen „Betriebszuständen“ sowie zur Berücksichtigung von stark Sehbehinderten und Blinden.

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