Cancik, Pascale
2017-02
2. Grundlagen des kommunalen Verkehrs
18
77. Ergänzungslieferung
Ordner 1
Die Auswahl und Festsetzung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist rechtlich wenig vorgeprägt. Zugleich trifft die Kommunen eine Pflicht, sich mit der möglichen Ausweisung ruhiger Gebiete zu befassen. Andere Fachbehörden sind einzubeziehen und müssen gegebenenfalls tätig werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Rechtsfragen, informiert über erste Antworten und offene Fragen und schafft damit Problembewusstsein. Eine Skizze der notwendigen Planungsschritte soll die Planungsträger bei ihrer Aufgabe unterstützen.
Radschnellverbindungen (Radschnellwege), Radverkehrsplanung, Infrastruktur, Berufspendler, Pedelecs