Eberhardt, Otto; Erbsland, Michael

Die EU-Maschinenrichtlinie

Praktische Anleitung zur Anwendung der europäischen Richtlinien zur Maschinensicherheit - Unter Berücksichtigung aller Richtlinientexte

7., überarbeitete Auflage 2021, 186 Seiten, 195 x 265 mm, Festeinband
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Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten.

Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.

Schlagwörter:
Elektrische Betriebsmittel; EMV-Richtlinie; Sicherheitsanforderung; Betriebsmittel; Schutzanforderung; Maschinensicherheit; Risikobeurteilung; EU-Maschinenrichtlinie; Händler; Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie; CE-Gekennzeichnete; Maschinenbetreiber; Richtlinientext; Konformitätserklärung; Maschine; Maschinenhersteller; CE-Zeichen; Baumusterprüfung; Richtlinie; Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Dr. Otto Eberhardt ist promovierter Physiker und war Geschäftsführer des Ingenieurunternehmens Seeber + Partner.

Michael Erbsland arbeitet seit seinem Studium des Maschinenbaus und der Mechatronik als Sicherheitsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen. Er ist zuständig für das CE-Konformitätsverfahren und die Dokumentation in der Automatisierung.